
Psychologische Begutachtungen im Straf- und Familienrecht
Kriminalprognostische Gutachten bei Erwachsenen
Kriminal- und legalprognostische Gutachten im strafgerichtlichen Hauptsacheverfahren als auch im Rahmen der strafrechtlichen Vollstreckung bei Inhaftierten im Regelvollzug, bei angeordneter Sicherungsverwahrung und Untergebrachten im Maßregelvollzug.
Rechtspsychologische Gutachten im Jugendstrafrecht
Insbesondere Gutachten zur Frage der Entwicklungsreife sowie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gem. §§ 3, 105 JGG; Gutachten zur Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gem. § 105 JGG sowie zur Frage des Vorliegens einer schädlichen Neigung als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe gem. § 17 JGG.
Rechtspsychologische Gutachten zur Einweisungsprognose im Strafverfahren sowie der Frage der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt gem. §§ 20, 21, 63, 64 StGB.
Familienpsychologische Begutachtung
U.a. Gutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit, dem Sorgerecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Umgangsrecht.
Ladungsfähige Adresse:
Praxisstelle für Psychologische Diagnostik und Begutachtung
Universität des Saarlandes
Campus Starterzentrum
Gebäude A1.1
66123 Saarbrücken
Gutachten werden nur im Auftrag von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Staatsanwaltschaften und der Polizei angefertigt.
Privatgutachten im Auftrag nur einer Partei werden grundsätzlich nicht angefertigt